Losemann Haushaltshilfe
Fragen ?
FAQ – Fragen und Antworten
Ob für sich selbst oder die Familie – die Suche nach der richtigen Haushaltshilfe wirft verständlicherweise viele Fragen auf. Hier finden Sie die Antworten, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen.
Was Sie vielleicht wissen möchten
Sind unsere Mitarbeiter*innen geschult?
Ja, unsere Mitarbeiter sind alle geschult.
Sie müssen eine Fortbildung zum Alltagsbegleiter absolvieren. Zusätzlich finden jährlich verpflichtende, themenspezifische Schulungen durch unsere
Schulungskoordinatorin statt.
Welche Kosten sind zu erwarten?
Aktuelle Preise für Kunden mit Pflegegrad oder Schwerbehinderung
42,60€ pro Stunden
7,00€ pro Anfahrt
Aktuelle Preise für Kunden ohne Pflegegrad oder Schwerbehinderung
42,60€ pro Stunden zzgl. MwSt.
Was bedeutet Verhinderungspflege?
Wie der Name schon sagt, kann die Verhinderungspflege genutzt werden, sobald ihre eigentliche Pflegeperson verhindert ist (z.B. durch Urlaub oder Krankheit). Die Verhinderungspflege steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung (der Pflegegrad muss mind. 6 Monate bestand haben). Sie muss bei der Kasse explizite beantragt werden und kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden.
Die Verhinderungspflege beläuft sich auf jährlich 1.685€ + möglichen 843€ aus der Kurzzeitpflege
Wie erfahre ich mein aktuelles Guthaben der Gelder?
Für eine genaue Aussage müssen Sie selbst bei der Kasse anrufen und den aktuellen Budgetstand erfragen. Aus Datenschutzgründen ist eine Aussage der
Kranken-bzw. Pflegekassen uns gegenüber nicht möglich.
Was passiert, wenn ein Einsatz nicht stattfindet?
Sollte ein Einsatz durch Sie abgesagt werden müssen, muss dies mindestens 24 Stunden vor Einsatzbeginn stattfinden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird Ihnen
der Einsatz in Rechnung gestellt.
Sollte der Einsatz durch uns abgesagt werden, hat dies keine weiteren Konsequenzen für Sie. Wir werden den ausgefallenen Einsatz nicht in Rechnung stellen.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Nein, sie können jederzeit, ohne Angaben von Gründen, vom Vertrag schriftlich zurücktreten.
Was bedeutet Entlastungsleistung?
Ab dem Pflegegrad 1 stehen allen pflegebedürftigen Personen, die zuhause leben, monatlich 131€ zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann dem zu
Pflegenden nicht ausgezahlt werden.
Zur Nutzung ist keine Beantragung notwendig.
Was bedeutet Sachleistung?
Ab dem Pflegegrad 2 stehen Ihnen auch Pflegesachleistungen zur Verfügung. Sie können unsere Leistungen durch die Ihnen zustehenden Sachleistungen finanzieren. Sollte dies gewünscht sein ist es notwendig, Kombinationsleistungen bei Ihrer Kasse zu beantragen. Ihr auszuzahlendes Pflegegeld wird anhand unserer eingereichten Leistungen berechnet und an Sie durch die Pflegekasse überwiesen.
Habe ich eine feste Mitarbeiterin?
In der Regel wird Ihnen eine feste Mitarbeiterin zugeteilt. Es ist uns wichtig, dass eine gute Basis zwischen Kunde und Mitarbeiter*in entstehen kann.
Sollte ihre Hauptkraft Ausfallen, sind wir bemüht eine entsprechende Vertretung für Sie zu organisieren.
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Fragen sie uns einfach!